12.03.2021 - Öffentliche Teilnahme an Scoping Terminen soll begrenzt zugelassen werden
Antrag der WGH – Fraktion für die Gemeindevertretersitzung
Beschlussvorschlag
Der Gemeindevorstand wird beauftragt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
- Vertreter des Gemeindevorstands,
- Gemeindevertreter,
- ein interessierte Bürger pro Fraktion
Begründung
Bauliche Entwicklung ist ein wichtiger Bestandteil einer Ortsentwicklung und damit für die breite Öffentlichkeit relevant. Hierbei wird es verständlicherweise immer Befürworter und Gegner geben. Daher ist es wichtig, den Prozess so transparent wie möglich zu gestalten und Betroffene so gut wie möglich einzubinden.
Ein Scoping Termin eignet sich dafür in besonderer Weise. Da hier verschiedene Behörden und Verbände anwesend sind, können Teilnehmer frühzeitig von Pro und Contra erfahren. Gerade bei Scoping Terminen zu emotionsgeladenen oder gar unliebsamen Projekten wird es sehr hilfreich für die Durchführung dieser Projekte sein, die beim Scoping Termin anwesende Vielzahl an übergeordneten Institutionen und Behörden sprechen zu lassen. Da diese Behörden im Bezug auf Projekte der Gemeinde von den Bürgern als “neutral” gesehen werden, werden ihre Aussagen die Argumentationslinie der Gemeindeverwaltung entlasten und vor Kritik schützen.