07.07.2021 - Terminierung des Bürgerbegehrens
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt eine Änderungsantrag der WGH-Fraktion vor. Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt. Von Seiten der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" wurde der Antrag gestellt, dass nach §26 der Geschäftsordnung, Abs. 5, einzeln über den Antrag abgestimmt wird. Frau Rietze verlässt zur Abstimmung die Sitzung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgerentscheid am Sonntag, 31.10.2021 durchzuführen.
Begründung:
Gemäß §55 Absatz 1 KWG findet der Bürgerentscheid an einem Sonntag statt. Der Tag wird von der Gemeindevertretung bestimmt. Dieses ist frühestens drei und spätestens 6 Monate nach der Entscheidung der Gemeindevertretung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen. Das frühestmögliche Datum wäre der 10.10.2021. An diesem Datum beginnen in Hessen die Herbstferien. Schulbeginn ist am 25.10.2021.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, den Bürgerentscheid am ersten Sonntag nach den Herbstferien durchzuführen. Dies ist der 31.10.2021.